Vertragsmanagement
Versicherungsrecht
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Inkasso

Wir helfen bei lebzeitigen Vorbereitungen und Verfügungen zur Vermögensnachfolge sowie bei der Gestaltung der Erbfolge.

Im Falle einer aufgrund Gesetz oder Verfügung von Todes wegen entstandenen Erbengemeinschaft helfen wir bei der Abwicklung und Teilung des Nachlasses.

Wir stehen unseren Mandanten auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung, damit die Erfüllung bestimmter letztwilliger Anliegen sichergestellt ist.

Im Falle einer Enterbung sind wir bei der Feststellung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen behilflich.

Wir beraten und vertreten schließlich in Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer.